Ein kinderloser Gutsherr täuscht sein Ableben vor, zum Schabernack und aus Neugier. Die aufs Schloß herbeigeeilten erbgierigen Verwandten finden sich einer originellen Testamentsklausel gegenüber. Sie sieht einen Wahlakt vor, aus dem die nichteheliche Tochter des Erblassers als Siegerin hervorgeht.